Unser AGB
Allgemeine Lieferungs-und Zahlungsbedingungen
für
die Bestellung im Internet
§1
Anwendungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Lieferung von Waren, die zwischen einem Unternehmer und einem
Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, etc.)
abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten
Vertriebs-oder Dienstleistungssystem erfolgt.
§2
Widerrufs-und Rückgaberecht
Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief,
Fax, e-mail) oder -wenn ihm die
Sache vor Fristablauf überlassen wird-durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der
Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Büchsenmacherei zu Hochwang
Inh. Andreas Schuler
Leitiweg 25
89335 Hochwang
E- Mail: Info@buema-hochwang.de
§3
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls
gezogene (z. Nutzungen B.
Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er
insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies indes nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf
deren Prüfung
-wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen
wäre- zurückzuführen ist.
Im übrigen kann der Verbraucher die Pflicht zum
Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der
Sache
entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein
Eigentum in Gebrauch nimmt und alles
unterlässt, was deren Wert
beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Die
Versendungsgefahr trägt der Unternehmer. Nicht paketversandfähige
Sachen
werden beim Verbraucher abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden.
Die Frist beginnt für den
Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für den
Unternehmer mit
deren Empfang.
§4
Preise, Preisänderungen
Die Preise verstehen sind Barzahlungspreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich einer
Versandkostenpauschale und Verpackungspauschale von €uro 10,00.
Gebrauchtwaren trägt der Kunde die Frachtkosten. Ersatzteile und Zubehör im Gesamtlieferungswert unter 50,00 € liefert der
Verkäufer per Nachnahme zuzüglich Fracht und Verpackung.
Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten
die z. Zt. der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers. Übersteigen die letztgenannten Preise die
zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§5
Lieferzeit
Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, bedürfen der Schriftform.
Bei Vorliegen von durch den
Verkäufer zu vertretenen Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer
gesetzlich zu
setzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang
der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.
§6
Mängelansprüche
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlt ihm die vereinbarte
Beschaffenheit, kann der Käufer zwischen Nachbesserung
oder Neulieferung
(Nacherfüllung) wählen. Bei Nacherfüllung trägt der Verkäufer die erforderlichen
Aufwendungen. Die
Zulässigkeit der Wahl ergibt sich aus der Beachtung der
Verhältnismäßigkeit. So kann der Verkäufer die vom Käufer
gewählte Art der
Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kostenaufwand
verbunden ist.
War die Nacherfüllung erfolglos, kann der Käufer nach den
gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den
Kaufpreis
mindern bzw. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Ablieferung der
Sache.
Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um eine gebrauchte Sache,
beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate vom
Ablieferungszeitpunkt an.
§7
Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen den
Verkäufer, als auch gegen seine Erfüllungs-bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde.
§8
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund
gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen,
behält sich der Verkäufer das
Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
Der Käufer darf über
die Vorbehaltsware nicht verfügen.
Bei Zugriffen Dritter, insbesondere
Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltware wird der Käufer auf das Eigentum des
Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist
der Verkäufer nach Rücktritt vom
Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware
heraus zu verlangen.
§9
Zahlung
Die Rechnungen des Verkäufers sind im Regelfall sofort bei Übergabe des
Kaufgegenstandes – spätestens jedoch 8 Tage
nach Aushändigung oder
Übersendung der Rechnung – zur Zahlung fällig.
Die Ablehnung von Schecks
oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt
stets nur
zahlungshalber. Diskont-und Wechselspesen gehen zu Lasten des
Käufers und sind sofort fällig.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders
lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten
Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und
Zinsen entstanden, so ist
der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die
Zinsen und zuletzt auf
die Hauptleistung anzurechnen.
Der Käufer ist zur
Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
§ 10
Erwerb von Waffen, Munition, Pulver
Erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur verkauft bzw. geliefert gegen Vorlage von gültigen Dokumenten:
z. B Jagschein im Original oder zweckmäßigerweise als amtliche Bestätigung
oder amtlich bestätigte Fotokopien aller
beschrifteten Seiten (Fax darf
nicht anerkannt werden), Waffenbesitzkarte im Original, Munitions-Erwerbschein
im Original
oder Sondergenehmigung im Original.
Erwerbscheinsfreie
Artikel werden nur gegen Vorlage einer amtlichen Original-Urkunde oder
zweckmäßigerweise gegen
Vorlage einer amtlichen Bestätigung, das der
Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat, geliefert bzw. verkauft. Pulver kann
nur gegen Vorlage des Original-Sprengstofferlaubnisscheines erworben werden.
§ 11
Gerichtsstand ist Günzburg
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Stand Juni 2010 RA Luthe



